Rechtliches
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln das Verhältnis zwischen der Rocket Surgery Labs GmbH, Oberfeld 25, 6430 Schwyz (nachfolgend «Betreiberin»), und den Nutzerinnen und Nutzern der Plattform Grialto (nachfolgend «Nutzer»). Mit der Registrierung, der Abgabe einer Spendenzusage, der Leistung einer freiwilligen Zuwendung (Ziff. 2.4) oder der sonstigen Nutzung der Plattform akzeptiert der Nutzer diese AGB. Massgebend ist die zum Zeitpunkt der Zustimmung veröffentlichte Fassung.
2.1 Grialto ist ein Verzeichnis- und Vermittlungsdienst. Athletinnen und Athleten erstellen leistungsbezogene Challenges; Unterstützerinnen und Unterstützer geben Spendenzusagen ab, deren Höhe vom erzielten Resultat des Athleten abhängt.
2.2 In Bezug auf die im Rahmen von Challenges abgegebenen Spendenzusagen ist die Betreiberin weder Zahlungsintermediärin noch Spendensammlerin (Fundraiserin). Sie wickelt keine solchen Spendengelder ab und tritt nicht als Empfängerin, Treuhänderin oder Vermittlerin dieser Spenden auf. Solche Spenden fliessen direkt und ausserhalb der Plattform zwischen dem Unterstützer und dem in der Challenge bezeichneten Konto (dem eigenen Konto des Empfängers oder einem vom Athleten angegebenen Konto) gemäss den Zahlungsangaben der Challenge.
2.3 Der über einen externen Zahlungsdienstleister abgewickelte Zahlungsvorgang betrifft die Gebühr des Athleten (Ziff. 4) und – soweit angeboten – die freiwillige Unterstützung der Plattform (Ziff. 2.4), nicht jedoch die Spendenzusagen nach Ziff. 2.2.
2.4 Freiwillige Unterstützung der Plattform. Die Betreiberin kann Nutzern die Möglichkeit anbieten, die Plattform freiwillig finanziell zu unterstützen (z. B. «Kaffee» / Trinkgeld). Solche Zahlungen sind freiwillige Zuwendungen an die Betreiberin für den Betrieb der Plattform und stellen keine Spende im Rahmen einer Challenge dar. Freiwillige Zuwendungen werden nicht zurückerstattet. Ziff. 2.2 bleibt davon unberührt.
2.5 Keine inhaltliche Überprüfung. Die Prüfung von Challenges durch die Betreiberin (Ziff. 4.2) ist eine formale und redaktionelle Prüfung. Sie umfasst insbesondere keine Überprüfung der Richtigkeit der Angaben des Athleten (einschliesslich des deklarierten Begünstigten), der Identität, Seriosität oder Gemeinnützigkeit des vom Athleten bezeichneten Empfängers oder der Berechtigung des Athleten, zugunsten dieses Empfängers zu Spenden aufzurufen. Die Freigabe oder Veröffentlichung einer Challenge stellt keine Zusicherung, Empfehlung oder Gewähr der Betreiberin für die Challenge, den Athleten oder den Empfänger dar.
3.1 Für das Erstellen und Verwalten von Challenges ist ein Benutzerkonto erforderlich. Für die Abgabe einer Spendenzusage ist kein Benutzerkonto erforderlich.
3.2 Die Angaben bei der Registrierung bzw. bei der Abgabe einer Spendenzusage müssen wahrheitsgemäss und vollständig sein.
3.3 Kontoinhaber halten ihre Zugangsdaten geheim und sind für Aktivitäten unter ihrem Konto verantwortlich.
4.1 Für die Veröffentlichung einer Challenge wird eine einmalige Gebühr erhoben. Die Höhe der Gebühr wird dem Athleten vor dem Bezahlvorgang angezeigt; massgebend ist der beim Bezahlvorgang angezeigte Betrag.
4.2 Die Zahlung erfolgt über einen externen Zahlungsdienstleister. Nach erfolgreicher Zahlung wird die Challenge zur Prüfung durch die Betreiberin freigegeben.
4.3 Sofortige Ausführung / Widerrufsverzicht. Der Athlet verlangt beim Bezahlvorgang ausdrücklich die sofortige Bearbeitung und Veröffentlichung seines Eintrags und nimmt zur Kenntnis, dass ein allfälliges Widerrufsrecht mit vollständiger Erbringung der Leistung erlischt (vgl. Ziff. 6). Die Zustimmung wird beim Bezahlvorgang gesondert eingeholt und der Vertragsschluss per E-Mail bestätigt.
5.1 Solange die Challenge noch nicht durch die Betreiberin freigegeben (veröffentlicht) wurde, kann der Athlet die Challenge stornieren. In diesem Fall wird die Gebühr abzüglich einer Bearbeitungsgebühr von 5 Einheiten der Zahlungswährung (CHF 5, EUR 5 bzw. USD 5) zurückerstattet. Ziff. 6.3 bleibt vorbehalten.
5.2 Nach Freigabe/Veröffentlichung besteht kein Anspruch auf Rückerstattung, da die Leistung (Prüfung und Veröffentlichung) erbracht ist.
5.3 Weitere Folgen einer Stornierung (z. B. Information der Unterstützer, Beendigung der Challenge) regelt der Stornierungsprozess der Plattform.
6.1 Nach schweizerischem Recht besteht für online abgeschlossene Verträge kein gesetzliches Widerrufsrecht (Art. 40a ff. OR erfassen nur Haustür- und Telefongeschäfte).
6.2 Soweit einem Nutzer als Konsument in der EU ein 14-tägiges Widerrufsrecht zusteht, erlischt dieses, wenn die Leistung auf sein ausdrückliches Verlangen vor Ablauf der Widerrufsfrist vollständig erbracht wurde (Ziff. 4.3).
6.3 Übt ein Konsument mit gewöhnlichem Aufenthalt in der EU ein ihm zwingend zustehendes Widerrufsrecht aus, bevor die Leistung vollständig erbracht ist, erstattet die Betreiberin die Gebühr abzüglich eines verhältnismässigen Anteils für die bis zum Widerruf bereits erbrachte Leistung. Die Bearbeitungsgebühr nach Ziff. 5.1 wird in diesem Fall nicht erhoben.
7.1 Spendenzusagen sind moralisch bindende Erklärungen des Unterstützers gegenüber dem Empfänger. Sie werden nicht durch die Plattform durchgesetzt oder eingezogen.
7.2 Die Ausführung der Spende erfolgt eigenverantwortlich durch den Unterstützer direkt auf das in der Challenge bezeichnete Konto gemäss deren Zahlungsangaben.
7.3 Die Plattform kann Unterstützer und Athleten über zugesagte oder berechnete Beträge informieren (z. B. durch Bestätigungs- oder Erinnerungs-E-Mails). Solche Mitteilungen dienen ausschliesslich der Information und stellen weder eine Durchsetzung noch einen Einzug der Spendenzusage durch die Betreiberin dar.
8.1 Der Athlet macht wahrheitsgemässe und vollständige Angaben, insbesondere zu Event, Disziplin (z. B. Distanz oder Dauer), Ziel und zum erzielten Resultat.
8.2 Der Athlet sichert zu, dass die Angaben zum bezeichneten Empfänger – einschliesslich der Zahlungsangaben für die Ausführung der Spende – zutreffend sind. Ist der Begünstigte ein Verein, ein Team oder eine Organisation, sichert der Athlet zudem zu, dass er berechtigt ist, zugunsten dieses Begünstigten zu Spenden aufzurufen; auf Verlangen der Betreiberin weist er diese Berechtigung nach.
8.3 Der Athlet stellt sicher, dass die von ihm bereitgestellten Inhalte (insbesondere Texte) rechtmässig sind und keine Rechte Dritter verletzen.
8.4 Zulässige Empfänger. Als Empfänger zulässig ist jeder rechtmässige Zweck, der wahrheitsgemäss offengelegt wird – namentlich gemeinnützige, wohltätige, sportliche, kulturelle oder gemeinschaftliche Zwecke. Zulässig ist insbesondere auch, dass der Athlet Spenden für sich selbst oder für seinen eigenen Verein bzw. sein Team sammelt (etwa zur Finanzierung der eigenen sportlichen Laufbahn oder zur Unterstützung einer Mannschaft), sofern die Challenge dies als Begünstigten deklariert. Der in der Challenge deklarierte Begünstigte (eigener Weg / eigener Verein oder eigenes Team / Organisation) muss wahrheitsgemäss sein. Nicht zulässig sind:
Über die Zulässigkeit entscheidet die Betreiberin nach freiem Ermessen (Ziffer 9).
8.5 Weitergabe gesammelter Beträge. Sammelt der Athlet für einen Verein, ein Team oder eine Organisation auf ein von ihm angegebenes Konto, gibt er den vollen Betrag unverzüglich an diesen Empfänger weiter und erbringt auf Verlangen der Betreiberin einen Nachweis darüber.
9.1 Die Betreiberin kann Konten sperren oder löschen und Challenges – auch bereits veröffentlichte – jederzeit ganz oder teilweise entfernen oder deren Veröffentlichung aussetzen, insbesondere bei Verstössen gegen diese AGB, bei Meldungen Dritter, bei Verdacht auf unwahre Angaben oder Missbrauch oder zum Schutz der Plattform, ihrer Nutzer oder Dritter. Sie ist nicht verpflichtet, die Gründe offenzulegen.
9.2 In diesen Fällen besteht, soweit gesetzlich zulässig, kein Anspruch auf Rückerstattung der Gebühr; die Leistung gilt mit der Freigabe als erbracht (Ziff. 5.2).
10.1 Die Betreiberin haftet für Schäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit wird, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Eine Haftung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit bleibt in jedem Fall bestehen (Art. 100 OR).
10.2 Die Betreiberin haftet nicht für die Erfüllung von Spendenzusagen, für das Verhalten von Nutzern oder Empfängern sowie für Inhalte, die Nutzer bereitstellen.
Der Nutzer stellt die Betreiberin von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die auf den von ihm bereitgestellten Inhalten, seinen Angaben (einschliesslich der Bezeichnung eines Empfängers gemäss Ziffer 8.4 und einschliesslich des deklarierten Begünstigten) oder seiner Nutzung der Plattform unter Verletzung dieser AGB oder geltenden Rechts beruhen, einschliesslich angemessener Kosten der Rechtsverteidigung. Dies gilt nicht, soweit der Nutzer die Verletzung nicht zu vertreten hat.
Die Bearbeitung von Personendaten richtet sich nach der Datenschutzerklärung.
Die Betreiberin kann diese AGB anpassen. Bei wesentlichen Änderungen wird die Zustimmung für die weitere Nutzung erneut eingeholt. Massgebend ist die jeweils akzeptierte Fassung.
Es gilt ausschliesslich schweizerisches Recht unter Ausschluss der Kollisionsnormen und des UN-Kaufrechts. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz der Betreiberin in Schwyz.
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Die deutsche Fassung dieser AGB ist massgebend. Bei Abweichungen zwischen der deutschen und einer übersetzten Fassung geht die deutsche Fassung vor.